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Beitragsordnung
der Schützengesellschaft der Stadt Zell/Mosel e. V. vom 24.02.2019
§ 1 Rechtsgrundlage
Die Schützengesellschaft der Stadt Zell/Mosel e.V. erhebt gemäß § 3 der Vereinssatzung von ihren Mitgliedern Beiträge. Umlagen und Aufnahmegebühren Die Höhe wird jeweils von der Mitglieder-versammlung festgesetzt. Mit dem Eintritt in die Schützengesellschaft wird diese Beitragsordnung als rechtsverbindlich anerkannt.
§ 2 Zahlungsweise
Beitragszahlungen sind nur möglich:
a) durch Abgabe einer Bankeinzugsermächtigung oder
b) durch Bareinzahlung oder Überweisung auf das Vereinskonto bei der
Sparkasse Mittelmosel Eifel-Mosel-Hunsrück, Zell.
§ 3 Fälligkeit
Der Jahresbeitrag ist bis zum 15. März eines jeden Jahres fällig. Die Mitgliedschaft erlischt durch Nichtzahlung von Beiträgen trotz zweimaliger Mahnung. Bei einem Ausschluss des säumigen Mitglieds bleibt die Beitragsschuld bestehen.
§ 4 Beitragshöhe
Für Mitglieder, die für die ordnungsmäßige Beitragsentrichtung eigenverantwortlich sind, gelten folgende Beiträge:
2018/2019 ab 2020
Volljährige Personen Euro 5,00 je Monat Euro 7,00 je Monat
Schüler und Jugendliche Euro 3,50 je Monat Euro 4,00 je Monat
Familienbeiträge:
1. volljährige Person Euro 5,00 je Monat Euro 6,00 je Monat
2. volljährige Person Euro 4,00 je Monat Euro 4,00 je Monat
ab 3. Mitglied Euro 3,50 je Monat Euro 3,50 je Monat
Bei Erreichen der Volljährigkeit eines Mitgliedes innerhalb der Familie wird es ein selbständiges Mitglied. Der Familienbeitrag gilt nur bei verheirateten Personen.
Wehrpflichtige sowie Ersatzdienst leistende Mitglieder sind beitragsfrei.
Zu Finanzierung außerordentlicher Investitionskosten können Mitgliedsbeiträge für mehrere Jahre im Voraus entrichtet werden. Mit der Vorauszahlung sind Beitragserhöhungen abgegolten.
§ 5 Aufnahmegebühr - Umlagen
Bei Aufnahme eines volljährigen Mitgliedes wird eine einmalige Aufnahmegebühr von Euro 30,00 erhoben, die mit der Zahlung des Erstbeitrages fällig ist. Für das Königsschießen wird jährlich als Umlage ein „Königstaler„ von jedem volljährigen Mitglied erhoben. Die Höhe der Umlage beträgt Euro 5,00 und ist mit der Beitragszahlung fällig.
§ 6 Ehrenmitglied
Ehrenmitglieder des Vereins sind von der Beitragszahlung einschließlich Umlagen freigestellt. Die „Alters„-Ehrenmitgliedschaft beginnt mit dem 80. Lebensjahr. Diese Ehrenmitgliedschaft setzt aller-dings eine 10-jährige Mitgliedschaft voraus.
§ 7 Ausnahmen - Änderungen
Über Ausnahmen dieser Beitragsordnung (Stundungen, Erlaß, o. ä.) entscheidet der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss.
Eine Änderung oder Ergänzung der Beitragsordnung ist der Mitgliederversammlung durch entsprechenden Beschluss vorbehalten.
Die Aufnahme in die Gesellschaft ist jeweils monatlich möglich.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung vom 24.02.2019 beschlossen. Sie tritt mit Beschluss in Kraft.
gez. Hans-Josef Rosenbaum - Präsident
gez. Hartmut Ruppenthal - Hauptmann
gez. Wolfgang Menten - Kassierer
Die Beitragsordnung zum ausdrucken: Hier ! [63 KB]